11.06.2026
Polnische Zeitarbeitnehmer in Deutschland – häufige Fragen deutscher Unternehmen
Polnische Zeitarbeitnehmer sind für viele deutsche Unternehmen längst eine feste Größe, wenn es darum geht, Personalengpässe schnell und flexibel zu überbrücken. Doch gerade beim Thema Arbeitnehmerüberlassung aus Polen tauchen bei Personalverantwortlichen immer wieder dieselben Fragen auf: Ist das Modell rechtlich sauber? Welche Pflichten hat das Unternehmen? Und worauf sollte man bei der Wahl des Personaldienstleisters achten? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rechtssicherheit.
Ist Arbeitnehmerüberlassung aus Polen überhaupt legal?
Ja. Als EU-Mitgliedstaat unterliegt Polen der Personenfreizügigkeit, wodurch polnische Arbeitskräfte grundsätzlich ohne besondere Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig werden dürfen. Voraussetzung für eine rechtssichere Zusammenarbeit ist, dass der vermittelnde Personaldienstleister über eine gültige Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verfügt. Diese Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt und regelmäßig überprüft.
Welche Pflichten hat das Einsatzunternehmen?
Auch wenn die überlassenen Mitarbeiter formal beim Personaldienstleister angestellt sind, trägt das Einsatzunternehmen bestimmte Verantwortlichkeiten – etwa im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit vor Ort. Alle sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Anmeldung bei deutschen Krankenkassen sowie die korrekte Lohnabrechnung liegen dagegen beim Verleiher. Ein seriöser Anbieter übernimmt diese Aufgaben vollständig und transparent, sodass für das Einsatzunternehmen kein zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht.
Werden polnische Zeitarbeitnehmer wie deutsche Mitarbeiter bezahlt?
Grundsätzlich gilt in Deutschland der Equal-Pay-Grundsatz: Nach einer bestimmten Einsatzdauer haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Einsatzbetrieb, sofern kein abweichender Tarifvertrag Anwendung findet. Ein rechtssicherer Personaldienstleister stellt sicher, dass diese Vorgaben eingehalten werden – für Unternehmen ein wichtiger Schutz vor rechtlichen Risiken.
Wie lange dürfen polnische Arbeitskräfte überlassen werden?
Die Höchstüberlassungsdauer liegt in Deutschland grundsätzlich bei 18 Monaten je Einsatzunternehmen, sofern tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Für kurzfristige oder saisonale Engpässe – etwa in der Produktion, im Lager oder in der Gastronomie – ist dieser Zeitraum in der Praxis meist ausreichend. Bei langfristigem Personalbedarf empfiehlt sich häufig der Wechsel zur klassischen Personalvermittlung.
Worauf sollten Unternehmen bei der Wahl des Personaldienstleisters achten?
Gültige AÜG-Erlaubnis und regelmäßige Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
Transparente Verträge ohne versteckte Kosten
Vollständige Anmeldung der Mitarbeiter bei deutschen Krankenkassen
Fester Ansprechpartner während des gesamten Einsatzes
Erfahrung in der deutsch-polnischen Personalvermittlung
Für welche Branchen eignet sich das Modell besonders?
Arbeitnehmerüberlassung aus Polen wird besonders häufig in der Industrie & Produktion, im Maschinenbau, in Lager & Logistik sowie in der Hotellerie & Gastronomie genutzt. In all diesen Bereichen lassen sich saisonale Auftragsspitzen oder kurzfristige Ausfälle mit qualifizierten polnischen Arbeitskräften zuverlässig überbrücken.
Fazit
Arbeitnehmerüberlassung aus Polen ist bei korrekter Umsetzung eine rechtlich sichere und effiziente Lösung für deutsche Unternehmen, um Personalengpässe schnell zu schließen. Entscheidend ist die Wahl eines erfahrenen Personaldienstleisters mit gültiger AÜG-Erlaubnis, transparenten Prozessen und vollständiger Übernahme der administrativen Pflichten.
FlexiPersonal verfügt über eine gültige Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG und begleitet deutsche Unternehmen seit über 20 Jahren bei der rechtssicheren Vermittlung polnischer Arbeitskräfte – von der Rekrutierung über die Anmeldung bei deutschen Krankenkassen bis zur persönlichen Betreuung während des gesamten Einsatzes.
Sie haben weitere Fragen zur rechtssicheren Arbeitnehmerüberlassung aus Polen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.
